Praxis für Zahnheilkunde Dr. K.E. Fischer

Gedanken zu einer zeitgemäßen Zahnheilkunde

 

Es gibt 4 Stufen einer medizinischen Behandlung.

 

                      Da wäre zum ersten das ausreichend Notwendige,

                            dann das medizinisch Empfehlenswerte,

                                       danach das medizinisch Vertretbare,

                                                    und zuletzt das Machbare.

 

Nun haben wir in Deutschland die Situation, dass die Politik für die Sozialversicherung (gesetzliche Krankenversicherung) nur das ausreichend Notwendige zulässt. Also der Zahnarzt hat nach Stufe I zu behandeln.

Darüber hinaus kann er zwar den Patienten aufklären, aber nicht auf Krankenversicherungskarte behandeln.

 

Und hier liegen die generellen Probleme: Wissenschaft und Industrie haben sich schon

Lichtjahre weit von dem Notwendigen hinweg entwickelt – bloß die Gesellschaft tut so,

als sei dies alles noch in die „Kasse“ integriert.

Für aufwendigen, teuren und selbstverständlich auch „schönen“ Zahnersatz ist heute jeder bereit, viel Geld auszugeben, nicht jedoch für eine substanzschonende Zahnerhaltung.

So wird ein Patient leicht die Geldbörse zücken, wenn ihm der Zahnarzt erklärt, ein Zahn müsse zum Erhalt überkront werden – das kostendeckende Honorar für eine minimalinvasiv präparierte Composite-Füllung im Seitenzahngebiet, wenn der Zahnarzt sie nach wissenschaftlichen Vorgaben anfertigen soll, sieht er schwerlich ein. Dabei liegt bei beiden Behandlungen dieselbe Berechnungsgrundlage vor.

Das Legen von Composite-Füllungen im Seitenzahn erfordert im Gegensatz zu Amalgamfüllungen einen drei- bis vierfachen Zeitaufwand. Dazu kommen noch Materialkosten, die die des Amalgams bei weitem übersteigen.

 

Ähnlich verhält es sich bei Wurzelbehandlungen. Als diese in den Kassenvertrag eingebunden wurden, war es nicht üblich, mehrwurzelige Zähne mit Wurzelfüllungen zu erhalten – sie wurden dann ganz einfach gezogen! Durch fortgeschrittene Technik und Instrumente ist es heute möglich, fast jeden Zahn auf diese Weise zu erhalten. Nur ist der Zeitaufwand hierfür auf bis zu 2 ½  bis 3 Stunden gestiegen. Nach der Erstattung der Krankenkasse dürfte der Zahnarzt jedoch nur ca. 35 Minuten brauchen!

Wir werden uns stets bemühen, Ihnen auch auf diesen Sektoren zahnärztlicher Tätigkeit alles was aktuell und wissenschaftlich fundiert ist, anzubieten – auch wenn wir uns damit immer weiter von der „ Kassenmedizin“ entfernen und dies wird auch bedeuten, dass Sie als Patient für von der Kasse „voll erstattete“ Leistungen Zusatzzahlungen zu erwarten haben.